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   EuGH, 09.02.1984 - 39/83   

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https://dejure.org/1984,2525
EuGH, 09.02.1984 - 39/83 (https://dejure.org/1984,2525)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.1984 - 39/83 (https://dejure.org/1984,2525)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 1984 - 39/83 (https://dejure.org/1984,2525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Fabius / Kommission

    BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - DURCHFÜHRUNG - VORAUSSETZUNGEN UND PRÜFUNGSBEDINGUNGEN - FESTLEGUNG - ERMESSENSSPIELRAUM DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    Fabius / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulassung zu den mündlichen Prüfungen beim allgmeinen Auswahlverfahren; Befähigung für einen Dienstposten bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Eignung zum Beamten bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - EINSTELLUNG - AUSWAHLVERFAHREN - DURCHFÜHRUNG - VORAUSSETZUNGEN UND PRÜFUNGSBEDINGUNGEN - FESTLEGUNG - ERMESSENSSPIELRAUM DER VERWALTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Nichtzulassung zu den mündlichen Prüfungen eines allgemeinen Auswahlverfahrens.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1984, 627
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.10.1975 - 90/74

    Deboeck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.02.1984 - 39/83
    7 Es ist zunächst daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (Urteil vom 16.10.1975, Deboeck/Kommission, Rechtssache 90/74, Slg. 1975, 1123 und Urteil vom 18.2.1982, Ruske/Kommission, Rechtssache 67/81, Slg. 1982, 661), der Anstellungsbehörde bei der Festlegung der für die zu besetzenden Dienstposten erforderlichen Befähigungsmerkmale und bei der unter Berücksichtigung dieser Merkmale und im dienstlichen Interesse vorzunehmenden Festlegung der Voraussetzungen des Auswahlverfahrens und der Prüfungsbedingungen ein weiter Ermessensspielraum zusteht.
  • EuGH, 18.02.1982 - 67/81

    Ruske / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.02.1984 - 39/83
    7 Es ist zunächst daran zu erinnern, daß, wie der Gerichtshof bereits mehrfach entschieden hat (Urteil vom 16.10.1975, Deboeck/Kommission, Rechtssache 90/74, Slg. 1975, 1123 und Urteil vom 18.2.1982, Ruske/Kommission, Rechtssache 67/81, Slg. 1982, 661), der Anstellungsbehörde bei der Festlegung der für die zu besetzenden Dienstposten erforderlichen Befähigungsmerkmale und bei der unter Berücksichtigung dieser Merkmale und im dienstlichen Interesse vorzunehmenden Festlegung der Voraussetzungen des Auswahlverfahrens und der Prüfungsbedingungen ein weiter Ermessensspielraum zusteht.
  • EuGH, 26.03.2019 - C-621/16

    Kommission / Italien

    Als Erstes ist festzustellen, dass den Unionsorganen bei der Organisation ihrer Dienststellen, insbesondere bei der Festlegung der für die zu besetzenden Dienstposten erforderlichen Befähigungsmerkmale und bei der unter Berücksichtigung dieser Merkmale und im dienstlichen Interesse vorzunehmenden Festlegung der Voraussetzungen des Auswahlverfahrens und der Prüfungsbedingungen, nach einer ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ein weiter Gestaltungsspielraum zustehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Oktober 1975, Deboeck/Kommission, 90/74, EU:C:1975:128, Rn. 29, vom 9. Februar 1984, Fabius/Kommission, 39/83, EU:C:1984:52, Rn. 7, und vom 9. Oktober 2008, Chetcuti/Kommission, C-16/07 P, EU:C:2008:549, Rn. 76).
  • EuGH, 09.10.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren

    Schließlich ist festzustellen, dass eine Auslegung dahin, dass die Anstellungsbehörde verpflichtet wäre, alle im Dienst des Organs stehenden Personen zu einem Auswahlverfahren innerhalb dieses Organs zuzulassen, das weite Ermessen verkennen würde, das den Gemeinschaftsorganen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Organisation ihrer Dienststellen und insbesondere bei der Bestimmung der Modalitäten und Voraussetzungen von Auswahlverfahren zuerkannt wird (vgl. Urteile Deboeck/Kommission, Randnr. 29, vom 9. Februar 1984, Fabius/Kommission, 39/83, Slg. 1984, 627, Randnr. 7, vom 8. Juni 1988, Vlachou/Rechnungshof, 135/87, Slg. 1988, 2901, Randnr. 23, und vom 14. Oktober 2004, Pflugradt/EZB, C-409/02 P, Slg. 2004, I-9873, Randnr. 42).
  • EuG, 16.10.1990 - T-132/89

    Vincenzo Gallone gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Ebensowenig ist es Sache des Gerichts, den Inhalt einer Prüfung im einzelnen zu beanstanden, es sei denn, er überschritte den in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens gezogenen Rahmen oder wäre dem Zweck der Prüfung oder des Auswahlverfahrens nicht angemessen ( vergleiche Urteile des Gerichtshofes vom 16. Oktober 1975 in der Rechtssache 90/74, Deböck/Kommission, Slg. 1975, 1123; vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme/Kommission, Slg. 1979, 2323; vom 1. Oktober 1981 in der Rechtssache 268/80, Guglielmi/Parlament, Slg. 1981, 2295; vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661; vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 144/82, Detti/Gerichtshof, Slg. 1983, 2421; vom 9. Februar 1984 in der Rechtssache 39/83, Fabius/Kommission, Slg. 1984, 627; vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 40/86, Kolivas/Kommission, Slg. 1987, 2643; vom 8. März 1988 in den verbundenen Rechtssachen 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, Sergio, a. a. O., und vom 24. März 1988 in der Rechtssache 228/86, Goossens/Kommission, Slg. 1988, 1819 ).
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